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Vertrauliches Beratungsgespräch zwischen zwei Personen in ruhiger Atmosphäre

Vor dem ersten Coaching-Termin fragen sich viele dasselbe, trauen sich aber nicht, es laut auszusprechen: Bleibt das, was ich hier erzähle, wirklich unter uns? Die Frage ist berechtigt, gerade wenn es um Dinge geht, die man sonst niemandem anvertraut hat.

Was Vertraulichkeit in der Beratung bedeutet

Als Coach und Beraterin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Was Sie mir in einer Sitzung erzählen, bleibt bei mir – ich gebe es nicht an Arbeitgeber, Angehörige oder Dritte weiter, auch nicht in verallgemeinerter Form. Diese Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob eine Einzelperson, ein Paar oder ein Team bei mir sitzt.

Wo die Grenzen liegen

Schweigepflicht ist kein Absolutum. Wenn eine akute Gefahr für Leib oder Leben besteht, etwa bei Kindeswohlgefährdung, kann und muss ich handeln – das steht über der Vertraulichkeit einer einzelnen Sitzung. In der Praxis kommt das selten vor, aber es gehört zur Ehrlichkeit dazu, das vorab zu benennen und nicht zu verschweigen.

Anders als bei ärztlicher oder psychotherapeutischer Schweigepflicht gibt es für Coaching und pädagogische Beratung keine eigene gesetzliche Schweigepflicht im Sinne des Strafgesetzbuchs. Vertraulichkeit ist hier in erster Linie eine berufsethische und vertragliche Verpflichtung, die ich als Grundlage meiner Arbeit verstehe und die sich auch in meinen Vereinbarungen mit Auftraggebern wiederfindet.

Was das für Sie bedeutet

Sie entscheiden, was Sie erzählen, und in welchem Tempo. Es gibt keine Pflicht, alles auf einmal auszubreiten. Manche Themen brauchen mehrere Anläufe, bis sie in Worte zu fassen sind, und das ist normal. Gerade am Anfang reicht es, wenn Sie das Gefühl bekommen, dass der Raum trägt – der Rest kommt mit der Zeit.

Erfährt mein Arbeitgeber, worüber wir sprechen?

Nein. Auch wenn ein Coaching über den Arbeitgeber vermittelt oder finanziert wird, bleiben die Inhalte der einzelnen Sitzungen vertraulich. An den Auftraggeber gehen bestenfalls organisatorische Rückmeldungen, keine Gesprächsinhalte.

Gilt die Vertraulichkeit auch nach Ende der Beratung?

Ja. Die Verschwiegenheit endet nicht mit der letzten Sitzung. Auch Jahre später bespreche ich frühere Beratungsinhalte nicht mit anderen.

Was passiert, wenn im Gespräch eine Kindeswohlgefährdung deutlich wird?

Dann hat der Schutz des Kindes Vorrang vor der Vertraulichkeit der Sitzung. Gemäß der § 8a SGB VIII und § 4 KKG sind Fachkräfte bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung rechtlich zum Handeln verpflichtet. 

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